DSGVO: Google Analytics
In diesem Beitrag erkläre ich dir alles was du für Google Analytics und DSGVO brauchst: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, Datenschutzbestimmungen und Einstellung der Löschfristen
Auch Google Analytics muss im Sinne der DSGVO berücksichtigt werden, dazu brauchst du:
- einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google.
- Datenschutzbestimmungen auf deiner Webseite.
- entsprechende Einstellungen zur Löschung der Daten.
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Das kann entweder in gedruckter Form erfolgen oder elektronisch. Für die gedruckte Variante ist die Zeit jetzt schon vermutlich etwas zu knapp, außerdem ist die elektronische Variante wesentlich bequemer und schneller. Dazu musst du dem Zusatz zur Datenverarbeitung in deinem Konto zustimmen.
Für den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag muss du bei Google Analytics links unten auf Verwaltung.
Dann klickst du auf Kontoeinstellungen
und dann auf "Zusatz anzeigen", lesen und zustimmen.
Danach nur noch auf "speichern" klicken und der erste Punkt wäre gleich abgehackt.
Aufbewahrungsfristen einstellen
Dazu musst du in Google Analytics unter Verwaltung auf Tracking-Informationen klicken. Stell sicher dass du das richtige Konto ausgewählt hast, wenn du mehrere Konten verwaltest.
Danach klickst du auf "Datenaufbewahrung" und stellst den gewünschten Zeitraum ein, ab wann die Daten gelöscht werden sollen.
Erwähnen in den Datenschutzbestimmungen
Zu guter Letzt kommt noch der Text für die Datenschutzbestimmung, unser Text für Google Analytics schaut wie folgt aus:
Web-Analyse
Unsere Website verwendet Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Dazu werden Cookies verwendet, die eine Analyse der Benutzung der Website durch ihre Benutzer ermöglicht. Die dadurch erzeugten Informationen werden in der Regel auf den Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Sie können dies verhindern, indem Sie Ihren Browser so einrichten, dass keine Cookies gespeichert werden, dies wird allerdings die Funktionen der Webseite einschränken.
Wir haben mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.
Ihre IP-Adresse wird erfasst, aber umgehend pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich.
Die Beziehung zum Webanalyseanbieter basiert auf den jeweils geltenden Klauseln des US-Rechtes (Privacy Shield).
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO.
Unser Anliegen im Sinne der DSGVO (berechtigtes Interesse) ist die Verbesserung unseres Angebotes und unseres Webauftritts. Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert.
Sie können die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.
Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.
Damit hast du die Anforderungen bezgl. DSGVO für Google Analytics abgeschlossen und kannst weiter zum nächsten Dienst.
Hast du noch Fragen oder ist etwas aus diesem Beitrag unklar? Dann schick mir eine Email auf cristian@lcx.at und ich melde mich so schnell wie möglich.